Qualzuchten bei Degus


Qualzuchten und Defektzuchtenbei Degus – was ist das?

Wir klären auf...

Kurz und knapp

 

Qualzuchten sind Zuchtformen, die zu gesundheitlichen Einschränkungen führen.

Qualzucht Wikipedia 

 

Inzwischen ist der „Zuchtwahn“ leider auch bei Degus angekommen, nicht nur wegen der Farben, nein auch wegen der Fellbeschaffenheit oder sogar das fehlen des Fells - haarlos. Die Tiere müssen immer absurderen Schönheitsidealen von uns Menschen folgen. Den Preis dafür zahlen immer die Tiere, denn: Tiere aus Qualzucht leiden meist ihr Leben lang.

 

Bei Degus sind leider Fellveränderungen aufgetreten die durch Inzucht reproduziert wurden, diese Fell Veränderung nennt sich Rex Fell, infolge dessen sind leider ebenfalls bereits Nackt Degus aufgetreten.

 

ACHTUNG: auch sogenannte " Curly " Degus sind Rex Mutationen! Lasst euch nicht täuschen!

 

Probleme von Qualzuchten – warum du sie nicht unterstützen solltest

Rex Fell (Curly, Wave, Wellen oder andere Namen)

 

  • Durch die Mutation, die ein welliges Fell verursacht, durch die nicht nur die Fell- sondern die gesamte Hautstruktur verändert wird. Durch die Beschaffenheit des Fells kann es bei den Tieren bei wärmeren Temperaturen zu Überhitzungen führen.
  • Viele Degus, jedoch nicht alle, haben verkürzte, gekringelte und/oder sogar gänzlich fehlende Tasthaare. Für Degus und Kleintiere generell sind ihre Tasthaare zur Orientierung jedoch enorm wichtig. Sie nutzen sie als Abstandsmesser und um ihre direkte Umgebung zu erkunden. Sind die Tasthaare in irgendeiner Weise verformt, schränkt sie das in ihrer Funktion stark ein. Bei Katzen ist in Deutschland die Zucht verformter oder fehlender Tasthaare bereits ausdrücklich verboten, bei vielen Kleintieren jedoch nicht, obgleich Kleintiere dadurch unter denselben Einschränkungen leiden wie Katzen.
  • Gekrümmte Haare an Körperöffnungen (der Anogenitalregion) aber auch dem Maul und Augen können zu einer dauerhaften Reizung und Entzündung führen sowie einwachsen der Haare.
  • Beim Fellwechsel kann zu Problemen kommen, sodass Degus zeitweilig ganz oder teilweise kahl/fleckig sind oder das Fell dauerhaft nicht mehr körperdeckend gebildet wird. Aufgrund dessen, kann es zeitweise oder dauerhaft dazu kommen, dass die Körpertemperatur nur unter Anstrengung aufrecht erhalten werden kann und die Tiere daher enorme Futtermengen zu sich nehmen müssen sowie anfälliger für Erkältungskrankheiten sind. 

Bilder stammen aus einer öffentlichen Facebook Quelle, eine rechtliche Einschränkung zur Verbreitung besteht nicht.

Nackt / Haarlos

  • Nacktzuchten entstehen durch einen weiteren Gendefekt der durch den bereits bestehenden Rex Fell Defekt entsteht. Kreuzt man Nackttiere, sind ihre Nachkommen oft nicht lebensfähig.
  • Nacktzuchten sind Immunschwach und leiden schneller an Krankheiten. Laut Tierschutzbund sind sie prädestiniert für Hauterkrankungen, Allergien oder Sonnenbrand und zudem schutzlos gegenüber Temperaturschwankungen. Außerdem fehlen den Tieren häufig ihre überlebenswichtigen Tasthaare rund um die Schnauze. Tasthaare sind für alle Tiere enorm wichtig, damit sie sich orientieren können. Sind diese Haare weggezüchtet oder gekringelt, gleicht das wie der Erna-Graff-Stiftung (hier zum Thema Katzen) zufolge dem Fehlen eines kompletten Sinnesorgans.
  • Gestörtes Sozialverhalten, da die Tiere nicht mehr über ihre Tasthaare interagieren können.

Bilder stammen aus einer öffentlichen Facebook Quelle, eine rechtliche Einschränkung zur Verbreitung besteht nicht.

Zu Degus liegen noch keine wissenschaftlichen Beweise oder Untersuchungen zum Thema Qualzucht vor, die Wahrscheinlichkeit ist jedoch groß, dass die genannten Probleme auf Degus genauso zutreffen wie auf andere Kleintiere bzw. Tiere allgemein. Daher sollte diese Zuchtform nicht unterstützt werden.

 

Auch andere Nagetiere sind von Qualzucht betroffen, hier nur einige Beispiele:

  • Langhaarige Nager: Angora-Kaninchen, Langhaar-Mäuse
  • Schwanzlose Nagetiere: Manx-Ratte, Bobtail-Ratten, Manx-Mäuse
  • Tiere mit stark gekräuseltem Fell und Tasthaar: Rexratten, Rexmäuse, Teddy-Mäuse
  • Haarlose Nager mit fehlenden Tasthaaren: Skinny-Meerschweinchen, Nackthamster, Nacktratten

Bitte informiere dich vorab gründlich im Internet woher du deine Tiere beziehst, bevor du ein solches Tier und die damit einhergehende Qualzucht unterstützt. Bei der Anschaffung eines Tieres aus Qualzucht leidet im Zweifel außerdem nicht nur das Tier, sondern auch dein Geldbeutel: Viele überzüchtete Tiere müssen häufig zum Tierarzt und kosten dementsprechend viel Geld. Zudem unterstützt du somit eine Person, die auf Kosten der Tiere Geld verdient. Niemals sollte mit solchen Tieren gezüchtet werden. Natürlich spricht nichts dagegen, Tiere aus Qualzuchten als Notfall (unentgeltlich) aufzunehmen und ihnen ein möglichst schönes Restleben zu bieten. 

 

Niemals ein Tier aus Mitleid kaufen!

 

rechtliche grundlagen

Rex und Nackt Zuchten gelten bei vielen Tierarten als Qualzuchten. In Deutschland sind Qualzuchten nicht erlaubt, allerdings ist die Definition dieses Gesetzes weit auslegbar und gibt somit wenig genaue Abgrenzungen vor. Empfehlungen vom Deutschen Tierschutzbund liegen vor, sind jedoch leider nicht zwingend. Verantwortungsbewusste Deguzüchter und –halter können helfen, damit Degus nicht unnötig leiden müssen, bis die Gesetzgebung nachzieht, so wie in anderen Ländern bspw. Österreich.

 

Die Neufassung des Paragraf 11b Abs. 1 TierSchG durch das Dritte Änderungsgesetz von 2013 erlaubt nun ein Verbot einer Qualzucht, wenn nach züchterischen Erkenntnissen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die Prognose gerechtfertigt ist, dass das Fehlen oder die Untauglichkeit oder die Umgestaltung von Körperteilen oder Organen für den artgemäßen Gebrauch vererbt wird und dass auf Grund dieser Vererbung Schmerzen, Schäden oder Leiden bei der Nachzucht oder deren Nachkommen auftreten. Es muss nun nicht mehr überwiegend wahrscheinlich sein, dass Schäden signifikant häufiger auftreten, als es zufällig zu erwarten wäre. In der alten Fassung des §11b konnte die lediglich naheliegende Möglichkeit, dass es zu Schäden kommen werde, nicht ausreichen für ein Zuchtverbot (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urt. v. 17.12.2009, 7 C 4/09 Haubenenten). 

 

(Tierschutzgesetz und Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren) 

 

Tierschutzgesetz § 11b

(1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch biotechnische Maßnahmen zu verändern, soweit im Falle der Züchtung züchterische Erkenntnisse oder im Falle der Veränderung Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass als Folge der Zucht oder Veränderung

1.) bei der Nachzucht, den biotechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten oder

2.) bei den Nachkommen

a) mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten,

b) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder

c) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.

(2) Die zuständige Behörde kann das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen, soweit züchterische Erkenntnisse oder Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne des Absatzes 1 zeigen werden.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für durch Züchtung oder biotechnische Maßnahmen veränderte Wirbeltiere, die für wissenschaftliche Zwecke notwendig sind.

(4) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates

1.) die erblich bedingten Veränderungen und Verhaltensstörungen nach Absatz 1 näher zu bestimmen,

2.) das Züchten mit Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien zu verbieten oder zu beschränken, wenn dieses Züchten zu Verstößen gegen Absatz 1 führen kann.

 

1.3.1. Qualzüchtung

Der Tatbestand des § 11b des Tierschutzgesetzes ist erfüllt, wenn bei Wirbeltieren die durch Zucht geförderten oder die geduldeten Merkmalsausprägungen (Form-, Farb-, Leistungs- und Verhaltensmerkmale) zu Minderleistung bezüglich Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung führen und sich in zuchtungsbedingten morphologischen und / oder physiologischen Veränderungen oder Verhaltensstörungen äußern, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind.

(Vergleiche Bedarfsdeckungs- und Schadensvermeidungskonzept, DVG-Fachgruppe Verhaltensforschung, Gießen: Verlag DVG 1987).

 

1.3.4 Züchten / Züchter

Unter Züchten im Sinne von § 11b versteht man die geplante Verpaarung von Tieren. Dabei kann es vorsätzlich oder fahrlässig zu einem Verstoß gegen § 11b kommen.

Züchter sind natürliche Personen (Halter und/oder Besitzer der Zuchttiere). Sie tragen Verantwortung für das Zuchtresultat. Verbände, Vereine etc. sind im Sinne des § 11b mitverantwortlich, sofern sie Zuchtziele festlegen und Zuchttiere bewerten.

 

Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen)

Download
Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen)
Sachverständigengruppe*
Tierschutz und Heimtierzucht
Qualzucht Gutachten bmel.pdf
Adobe Acrobat Dokument 620.7 KB

 

Alle Texte und Inhalte unterliegen dem Urheberrecht, © dein-degu.de

Wir erheben keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit, die Texte dienen der Orientierung.